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Benutzerordung

- gültig seit dem 22. Juni 2006 -

  • Die Benutzung des Archivguts im Zeitgeschichtsarchiv Pragser Wildsee ist vor dem Besuch schriftlich zu beantragen. Das Benutzungsthema und der Zweck der Nachforschungen sind vorab zu benennen. Hierfür ist der Postweg zu wählen. Eine präzise Beschreibung des Arbeitsthemas ist für die Vorbereitung des Besuchs im Archiv hilfreich.

  • Die Ausgabe von bestellten Archivalien im Benutzerraum kann aus organisatorischen Gründen nur zu bestimmten Zeiten erfolgen, die vorab schriftlich mitgeteilt werden.

  • Archivgut wird zur Benutzung in Kopie vorgelegt, als Kopie abgegeben, oder es werden Auskünfte über seinen Inhalt erteilt. Über die Art der Benutzung entscheidet das Zeitgeschichtsarchiv Pragser Wildsee.

  • In jedem Fall ist ein Benutzungsantrag schriftlich zu stellen, der die genaue Angabe von Thema und Zweck der Nachforschungen enthält.

  • Über den Benutzungsantrag entscheidet das Zeitgeschichtsarchiv Pragser Wildsee. Es kann die Genehmigung ablehnen oder mit Auflagen erteilen. Unkosten, die dem Benutzer entstehen, regelt die Kostenverordnung.

  • Der Antragsteller hat sich auf Verlangen des Zeitgeschichtsarchivs Pragser Wildsee schriftlich zu verpflichten, bei der Verwertung von Erkenntnissen aus dem Archivgut Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter zu beachten und bei Verstößen das Zeitgeschichtsarchiv Pragser Wildsee von der Haftung freizustellen.

  • Die Mitwirkung von Hilfskräften bei der Benutzung ist besonders zu beantragen.

  • Der Benutzer ist verpflichtet, das Archivgut im Benutzerraum zu belassen, die innere Ordung des Archivgutes zu bewahren, es nicht zu beschädigen, zu verändern oder in seinem Erhaltungszustand zu gefährden.

  • Verstößt ein Benutzer gröblich gegen die Vorschriften, wird er von der Benutzung des Archivguts im Zeitgeschichtsarchiv Pragser Wildsee ausgeschlossen.

 
© Zeitgeschichtsarchiv Pragser Wildsee 2006-2010.